impressumOft wird immer wieder gefragt, was genau ins Impressum gehört, um ein Abmahnrisiko zu vermeiden.

In den meisten Fällen ist es völlig ausreichend, die in § 5 TMG (Telemediengesetz) geforderten allgemeinen Informationen auf der Homepage unter dem Begriff „Impressum“ oder „Kontakt“ anzugeben und diese leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, Rechtsform, den Vertretungsberechtigten,
    1. Telefon, (Fax), E-Mail,
    1. zuständige Aufsichtsbehörde,
    1. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    1. bei Anwälten, Steuerberatern etc. a. Kammer, b. gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c. Link auf berufsrechtlichen Regelungen,
    1. Umsatzsteueridentifikationsnummer,
    1. bei Abwicklung oder Liquidation, Angaben hierüber.

Grundsätzlich gilt, es ist besser, zu viel als zu wenig anzugeben