mediationMediation (lat. „die Mitte wahrend“) ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung und Klärung eines Konfliktes. In Fällen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist oder die Streitenden auch weiterhin miteinander arbeiten oder leben müssen, wenn besonders hohe Gerichtskosten drohen oder keine Öffentlichkeit wie bei gerichtlichen Verfahren gewollt ist, können Streitende mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person, dem Mediator oder der Mediatorin, zu einer Lösung gelangen, die genau auf die Bedürfnisse beider Parteien zugeschnitten ist. Bei der Mediation wird die Verantwortung für einen Konflikt anders als bei Gericht nicht an einen Dritten abgegeben. Ein Mediator berät und entscheidet nicht, sondern begleitet mit Mitteln der professionellen Kommunikation den Einigungsprozess. Dies fördert die Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten und hilft, Strategien für den zukünftigen Umgang zu erlernen und Verständnis für einander zu gewinnen. Mediator:innen werden in der Regel nach Stunden bezahlt und können Rechtsanwälte, aber auch andere Berufsträger mit entsprechender Ausbildung sein.

Mediation kann grundsätzlich bei Streitigkeiten aus allen Rechtsgebieten Anwendung finden. Besonders etabliert ist das Verfahren bei Konflikten am Arbeitsplatz, auch zur Mobbingprävention und bei Verhandlungen in der Wirtschaft. Ein Mediator mit Rechtsanwaltszulassung kann nicht im gleichen Konflikt Anwalt einer Partei sein. Deshalb wird ein seriöser Mediator in komplizierten Fällen immer darauf hinwirken, dass sich beide Parteien vor Verabschiedung der Abschlussvereinbarung getrennt voneinander von den Anwälten ihres Vertrauens beraten lassen. Diese geben erforderlichenfalls rechtliche Hinweise zu dem Entwurf der Abschlussvereinbarung. So wird gewährleistet, dass beide Parteien nur in Kenntnis ihrer rechtlichen Situation einer eigenverantwortlich getroffenen Lösung zustimmen und keine juristischen Stolpersteine übersehen werden. Fast immer zeigt sich, dass die eigene und gemeinsame Lösung viel besser ist als das Gesetz, das nur einen abstrakten Regelfall abdeckt.

Grundregeln der Mediation:

  • Mediation ist immer freiwillig und kann jederzeit von allen Parteien und auch vom Mediator beendet werden.
  • Es darf kein Gewaltverhältnis bestehen, hier wäre Mediation untauglich
  • Mediatoren sind zwar nicht verantwortlich für das Verhandlungsergebnis, aber sie sind verantwortlich für die Sicherung eines Rahmens, der erlaubt, dass die Kommunikation so geführt werden kann.
  • Eine strenge Verschwiegenheit der Mediatorin oder des Mediators über die Gesprächsinhalte gegenüber jedermann ist Pflicht.
  • Der Mediator ist allparteilich und hat für die Sichtweisen aller beteiligten Konfliktparteien Verständnis. Kann der Mediator für einen Konflikt oder für eine Partei kein Verständnis aufbringen und diese Problematik auch nicht klären, wird er die Mediation beenden.
  • Die Streitparteien sind offen miteinander und legen alle Fakten „auf den Tisch“.

Ich selbst habe eine Meditationsausbildung, eine Coachingausbildung und den Heilpraktikerschein für Psychotherapie. Ich führe Wirtschafts- aber keine Familienmediationen durch.