Oft wird immer wieder gefragt, was genau ins Impressum gehört, um ein Abmahnrisiko zu vermeiden.
In den meisten Fällen ist es völlig ausreichend, die in § 5 TMG (Telemediengesetz) geforderten allgemeinen Informationen auf der Homepage unter dem Begriff „Impressum“ oder „Kontakt“ anzugeben und diese leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
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- den Namen und die Anschrift, Rechtsform, den Vertretungsberechtigten,
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- Telefon, (Fax), E-Mail,
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- zuständige Aufsichtsbehörde,
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- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
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- bei Anwälten, Steuerberatern etc. a. Kammer, b. gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c. Link auf berufsrechtlichen Regelungen,
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- Umsatzsteueridentifikationsnummer,
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- bei Abwicklung oder Liquidation, Angaben hierüber.
Grundsätzlich gilt, es ist besser, zu viel als zu wenig anzugeben