Gerade im Bereich junger, aufstrebender Unternehmen kommt häufig der Datenschutz zu kurz. Es bleibt keine Zeit für ein als eher leidig empfundenes Thema, das aber seit dem 25. Mai 2018 aktueller ist denn je: Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch einen unkontrollierten Umgang mit personenbezogenen Daten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ich unterstütze Sie nicht nur dabei, Ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren, sondern ich gehe mit Ihnen auch alle kritischen Punkte durch, die Sie bei Ihrem Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen verbessern sollten. Denn irgendwann könnte die Behörde anklopfen – da ist es besser, vorzubeugen:
Wir prüfen, ob Ihr Cookiebanner datenschutzkonform ist und ob Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter über die von Ihnen erhobenen und gespeicherten Daten rechtmäßig informieren. Wie gehen Sie mit dem so genannten II-Schrems-Urteil um, das eine Datenübermittlung in die USA kaum mehr möglich macht und überhaupt alle Übermittlungen in unsichere Drittländer zum Problem werden lässt? Führen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis? Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig? Schließen Sie mit Auftragsverarbeitern Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) ab? Wie sieht es aus mit Ihrem Zugriffsmanagement bezogen auf Mitarbeiter- und Kundendaten? Wer ist Ihr Datenschutzbeauftragter?
Ich freue mich, mit Ihnen diese Fragen durchzugehen. Vergessen Sie hierbei nicht den großen Themenbereich der IT-Sicherheit, der für den Datenschutz evident ist!