Das Recht der Werbung – Unlautere Werbung und UWG
Was ist eigentlich eine unlautere geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)? Stellen Sie sich vor, Sie haben einen schweren Autounfall und ein zufällig vorbeikommender Versicherungsvertreter spricht Sie an und möchte mit Ihnen eine neue KfZ-Versicherung abschließen. Oder denken Sie an eine Fernsehwerbung, die auf Kinder abzielt, in der es heißt, „Sag Mutti, sie soll Dir die Bonbons kaufen!“ Geht beides gar nicht! Diese Regeln herrschen auch im Internet. Hier genügt es oftmals schon, dass Sie eine rechtliche Vorschrift (zum Beispiel: Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern) nicht oder nicht korrekt umsetzen, und schon kann ein Konkurrent sie abmahnen, da sie ggf. einen Vorteil davon haben könnten, sich nicht an das geltende Recht zu halten. Manchmal meldet sich auch die Verbraucherzentrale. Vorgegangen wird gegen unlautere Werbung meist zunächst mit einer Abmahnung, dann mit einer einstweiligen Verfügung. Es ist ratsam, bereits den Inhalt der Abmahnung und der damit verbundenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anwaltlich prüfen zu lassen, denn viele Abmahnungen sind gegenstandslos.
Ich habe als Beraterin von Internetfirmen tatsächlich häufig mit Abmahnungen von Konkurrenten zu tun. Es lohnt sich, bei der Entwicklung einer Internetseite oder bei einer neuen Werbekampagne einen versierten Juristen/eine versierte Juristin einzubeziehen, damit Ihre Pläne auch aus rechtlicher Sicht ein voller Erfolg werden!
In § 4 UWG sind die verschiedenen Fallgruppen der unlauteren Werbung aufgeführt. Insbesondere ist es unlauter, durch Werbemaßnahmen Zwang auszuüben oder die Unwissenheit der Kunden ausnutzen. Mitbewerber dürfen nicht diskriminiert oder behindert werden und Waren oder Dienstleistungen nicht nachgeahmt werden. In Paragraf 7 UWG findet sich das Verbot unzumutbarer Belästigungen, hierzu gehört zum Beispiel E-Mail-Spam. In den Paragrafen 16-19 UWG finden sich Straftatbestände wie zum Beispiel die Irreführung durch unwahre Angaben.